Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 1. Januar 2015

1. Arbeit als Referent, Moderator und Berater

a) Zwischen dem Auftraggeber und Hilmar Gattwinkel wird ein Vertrag geschlossen, der folgende Einzelheiten umfasst:
• Honorar
• Fahrtkosten und weitere Reisekosten (Übernachtungen etc.)
• gegebenenfalls Erstellung von Unterlagen
• gegebenenfalls Produktion von Unterlagen
• gegebenenfalls Materialpauschalen
• gegebenenfalls Material in Abrechnung
• gegebenefalls Organisation einer Veranstaltung
• gegebenenfalls Organisation der Verpflegung für eine Veranstaltung
• gegebenenfalls Werbung für eine Veranstaltung

Der Vertrag kann mündlich oder schriftlich abegschlossen werden (per Mail, Brief).

b) Bei der Berechnung der Fahrtkosten werden entweder die verwendeten Fahrt- bzw. Flugkarten zur Grundlage genommen, die Kosten für ein Mietfahrzeug inkl. der Tankkosten oder – bei Nutzung des eigenen KFZ – die gefahrenen Kilometer, die mit 0,30 Euro zzgl. Umsatzststeuer in Rechnung gestellt werden.

c) In der Regel kommt zu dem Honorar sowie zu den weiteren Leistungen der gesetzliche Steuersatz von 19 %, der auf die Netto-Beträge aufgeschlagen wird. Ausnahmen bestehen nur
• bei Belegen und Rechnungen Dritter
• wenn der Auftraggeber einen schriftlichen Nachweis über die Umsatzsteuer-Befreiung beibringt.

d) Wenn nichts anderes vereinbart, gelten bei der Absage eines Auftrages folgende Fristen:
• Absage von Seiten des Auftraggebers bis zu 28 Kalendertage vor Termin: Kein Ausfallhonorar
• Absage von Seiten des Auftraggebers bis zu 21 Kalendertage vor Termin: Ausfallhonorar von 50 % zzgl. Steuern
• Absage von Seiten des Auftraggebers bis zu 14 Kalendertage vor Termin: Ausfallhonorar von 75 % zzgl. Steuern
• Absage von Seiten des Auftraggebers bis zu 7 Kalendertage vor Termin: Ausfallhonorar von 100 % zzgl. Steuern

Abweichende Regelungen können im Vorfeld getroffen werden. Maßgeblich für die Frist ist der Eingang der Absage bei Hilmar Gattwinkel.

Neben dem Ausfallhonorar kann Hilmar Gattwinkel noch jene Kosten geltend machen, die ihm durch die Absage entstanden sind, z.B. Stornierung von Hotelbuchungen und Fahrkarten/Flugtickets.

e) Erstellte Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht. Das Urheberrecht verbleibt bei Hilmar Gattwinkel. Eine Nutzung wird im Zusammenhang der Veranstaltung eingeräumt. Weitere Nutzungen durch den Veranstalter bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

 

2. als Dienstleister

a) Zwischen dem Auftraggeber und Hilmar Gattwinkel wird ein Vertrag über die jeweilige Dienstleitung geschlossen. Grundlage des Vertrages ist das Angebot von Hilmar Gattwinkel. Angebote über Dienstleistungen haben eine Geltung von sechs Wochen. An Unterlagen, die Teil des Angebotes sind (z. B. Konzepte, Gliederungen, Entwürfe), erhält der Auftraggeber keine Nutzungsrechte.

b) Wenn der Auftraggeber den Gestaltungsfreiraum bei der Erstellung der Dienstleistungen Hilmar Gattwinkel überlässt (z. B. bei einem Logoentwurf), trägt der Auftraggeber das Risiko des Nichtgefallens. Veränderungswünschen durch den Auftraggeber trägt Hilmar Gattwinkel in den Korrekturschritten Rechnung, die durch die Dienstleitung abgedeckt werden.

c) Verzögerung der Fertigstellung der Dienstleistung, deren Gründe im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen (z. B. durch verspätete Zuarbeit) oder die in höherer Gewalt begründet sind (z. B. Unfall, Störungen der Telekommunikation) liegen außerhalb der Verantwortung von Hilmar Gattwinkel. In diesem Fall ist Hilmar Gattwinkel berechtigt, die Fertigstellung der Dienstleistung um die Dauer der Behinderung aufzuschieben und im Falle von seiner Mehrarbeit diese gesondert in Rechnung zu stellen.

d) Ohne gesonderte Vereinbarung ist die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Konzeptionen, Entwürfe und sonstiger Leistungen nicht geschuldet. Sofern Angaben, Muster, Inhalte, etc. vom Auftraggeber geliefert werden, ist Hilmar Gattwinkel für deren Richtigkeit und rechtliche Unbedenklichkeit nicht verantwortlich.

e) Die Nutzungsrecht werden an den Auftraggeber erst erteilt, wenn die Rechnung vollständig und ohne Abzüge beglichen worden ist.

f) Nach Übergabe erbrachter Leistungen muss Hilmar Gattwinkel diese nicht archivieren.

g) Auftraggeber und Hilmar Gattwinkel vereinbaren Vertraulichkeit über die Inhalte des Dienstleistungsvertrages und über die Erkenntnisse, die im Rahmen der Dienstleistung von der jeweils anderen Partei gewonnen worden sind. Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

h) Die Angabe des Auftraggebers und des Auftrags im Rahmen einer Referenzangabe durch Hilmar Gattwinkel setzt die Zustimmung des Auftraggebers voraus.

g) Möglicherweise wird durch die Dienstleistung eine Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse erzeugt. Dieser Pflicht unterliegt der Auftraggeber. Er ist dafür verantwortlich, eine eventuelle Abgabepflicht zu prüfen, die aktuelle Höhe der Abgabe zu ermitteln und die Abgabe an die Künstlersozialkasse zu überweisen.
 

3. Rechnungen

a) Über die erbrachten Leistungen für Teilnehmende an Veranstaltungen oder für Auftraggeber erstellt Hilmar Gattwinkel eine Rechnung. Der Betrag ist ohne Abzüge in der genannten Zahlungsfrist zu überweisen.

b) Erfolgt innerhalb der Zahlungsfrist kein Eingang des Betrages auf dem Konto, ist Hilmar Gattwinkel ohne weitere Zahlungserinnerung oder Mahnung berechtigt, ab diesem Zeitpunkt auf den Rechnungsbetrag Verzugszinsen in der Höhe der jeweils geltenden Dispositionszinsen zu erheben.

 

4. Allgemeine Bestimmungen

a) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus den Vertragsverhältnissen ist, soweit ein Gerichtsstand vereinbart werden kann, Berlin als Geschäftssitz von Hilmar Gattwinkel.

b) Sollten Regelungen in diesen AGB mit Regelungen des Vertragspartners konkurrieren, so haben die hier festgehaltenen Regelungen Vorrang. Ausnahmen davon bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung.

c) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen Vereinbarung eine wirksame zu treffen, die dem im Vertrag wirtschaftlich Gewollten möglichst nahe kommt. Das gleiche gilt sinngegemäß für eine Regelungslücke.